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BVerwG, 15.04.1964 - V C 52.62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache und Entscheidung über die Kosten - Anwendung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften
Verfahrensgang
- VG Hannover, 15.11.1960 - VI A 14/60
- BVerwG, 15.04.1964 - V C 52.62
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 31.10.1962 - V C 24.62
Umwandlung von Aufbaudarlehen in eine Hauptentschädigung - Vorschriften des …
Auszug aus BVerwG, 15.04.1964 - V C 52.62
Unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes sowie des Urteils des erkennenden Senats vom 31. Oktober 1962 [BVerwGE 15, 99] waren die gesamten Kosten dieses Teiles des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen, jedoch ausschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens, die dem V. anzulasten waren (vgl. Beschluß des IV. Senatsvom 31. Januar 1964 - BVerwG IV C 27.62 -). - BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
Auszug aus BVerwG, 15.04.1964 - V C 52.62
Für eine unmittelbare oder auch nur entsprechende Anwendung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften ist jedenfalls insoweit kein Raum, als sich aus der Eigenart dieser öffentlich-rechtlichen Regelung Besonderheiten ergeben (Urteil vom 27. Februar 1963 [BVerwGE 15, 324 [BVerwG 27.02.1963 - V C 70/62]] und die dort genannte Rechtsprechung). - BVerwG, 05.02.1964 - V C 150.62
Auszug aus BVerwG, 15.04.1964 - V C 52.62
Dabei fallen dem Schuldner Prozeß- und Zwangsvollstreckungskosten zur Last, die er durch Nichteinhalten des Darlehensvertrages veranlaßt hat(Urteil vom 5. Februar 1964 - BVerwG V C 150.62 -). - BVerwG, 14.08.1963 - V C 62.62
Auszug aus BVerwG, 15.04.1964 - V C 52.62
Denn ein solcher Verwaltungsakt besteht nur in dem Umfange zu Recht, als die Umwandlung rechtsfehlerfrei und rechnerisch richtig durchgeführt und der Darlehensnehmer gegenüber dem verwaltenden Kreditinstitut zur Leistung aus dem Darlehensvertrag verpflichtet ist(Urteil vom 14. August 1963 - BVerwG V C 62.62 - [ZLA 1963, 359 - RLA 1964, 9]).